Hausaufgaben
1. Grundsätze zu den Hausaufgaben
Grundsätzlich sind Hausaufgaben ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Sie müssen auf den Unterricht abgestimmt sein und sollten in Klasse 1 und 2 30Minuten nicht übersteigen. In Klasse 3 und 4 ist ein Umfang von 30-45 Minuten nicht zu übersteigen und in Klasse 5 und 6 von 60 Minuten. Außerdem kann und wird der Umfang bei schwächeren Schülern herabgesetzt um ihnen ein zusätzliches Lernen und Üben zu ermöglichen. Hausaufgaben dienen zum einen der nachhaltigen Festigung und sollen von jedem Schüler selbstständig angefertigt werden. Bei der Erledigung der Hausaufgaben kann sich jeder Schüler überprüfen, ob er den vermittelten Unterrichtsgegenstand verstanden hat und in den Aufgabenstellungen anwenden kann. Treten hierbei Probleme auf, sind diese in den folgenden Stunden zu klären und durch zusätzliche Differenzierungen und Übungen zu beheben. Zum anderen sind Hausaufgaben zur Vorbereitung der nächsten Unterrichtsstunde sehr wichtig. Diese können z.B. sein:
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Vorträge zu einem neuen Thema
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Mitbringen von Materialien zur weiteren Anschauung
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Gestalten von Plakaten für Gruppenarbeiten und Vorträgen
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Das Vorbereiten täglicher Übungen zur abwechslungsreichen Unterrichtsgestaltung und für die freie Arbeit
2. Kontrolle der Hausaufgaben
Hausaufgaben werden vom Fachlehrer in der Regel in der folgenden Unterrichtsstunde kontrolliert, in den unteren Klassen mitunter sogar gegengezeichnet. Grundsätzlich werden Hausaufgaben nicht bewertet. Ausnahmen wurden in den einzelnen Fachkonferenzen festgelegt.
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Gedichtkontrollen
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Liedkontrollen
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Schülervorträge
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Das Gestalten täglicher Übungen im Unterricht
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Lernaufgaben für mündliche Leistungskontrollen
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Nachbereitung von Unterrichtsprotokollen insbesondere in den naturwissenschaftlichen Fächern
In diesen Fällen werden die Schüler über die Bewertung ihrer Hausaufgaben informiert.
3. Umgang und Handlungsfolgen bei vergessenen Hausaufgaben
Werden die Hausaufgaben vergessen, hat der Schüler vor Unterrichtsbeginn aber spätestens beim Bemerken des Fehlens dies sofort dem Fachlehrer mitzuteilen. Das Fehlen wird in Klasse 1-3 vom Fachlehrer ins Hausaufgabenheft eingetragen und in Klasse 4-6 vom Schüler selbst eingetragen und dann zur Unterschrift beim Lehrer vorgelegt. Von den Eltern wird ein Gegenzeichnen erwartet. Der Schüler hat die Pflicht seine Aufgaben zur nachfolgenden Unterrichtsstunde nachzureichen. Wird die Hausaufgabe erneut nicht angefertigt, werden diese in der Schule in einer zusätzlichen Stunde nachgearbeitet. Dies erfolgt unter Aufsicht einer Lehrkraft. Die Eltern werden darüber informiert.
4. Absprachen mit dem Hort
An unserer Schule gibt es eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Hort. Der enge Kontakt des Klassenleiters zum Horterzieher ermöglicht genaue Absprachen. Beim Erledigen der Hausaufgaben füllt der Horterzieher eine Liste aus, in der eingeschätzt wird:
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wurden alle Hausaufgaben im Hort erledigt
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wie hat jeder einzelne Schüler seine Aufgaben erfüllt
- selbstständig und ohne Hilfe
- mit etwas Hilfe
- mit viel Hilfe
- Hausaufgabe wurde abgebrochen um die Zeiten nicht zu überschreiten
Diese Liste lässt am nächsten Tag nur mit einem kurzen Blick Schwachpunkte einzelner Schüler erkennen, auf die man schon in den nächsten Übungen eingehen kann. Mit den Hausaufgaben wird an unserer Schule verantwortungsbewusst umgegangen und sie dienen der Persönlichkeitsentwicklung unserer Schüler und bieten gute Differenzierungsmöglichkeiten.